Klicken Sie bitte hier um auf die Seiten des Landes Niedersachsen zu gelangen, auf denen Sie die aktuell geltenden Vorschriften und Informtionen zur Impfung einsehen können. Vorschriften der Region Hannover sowie weitere Informationen finden Sie weiter unten unter Dokumente und Links.
Sie finden dort ebenfalls Informationen und Anträge zum Thema "Kurzarbeitergeld". Zuständige Stelle für Gehrdener Unternehmen ist die Agentur für Arbeit Barsinghausen, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen, Telefon: 0511 9199000. Info-Telefon für Arbeitgeber: 0800 4555520, für Arbeitnehmer: 0800 4555500
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen eingeführt, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen. Ziel des Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch coronabedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche
Umsatzausfälle erleiden. Einzelheiten können Sie dem Eckpunktepapier im Downloadbereich entnehmen.
Weitere Hinweise finden Sie auf den Internetseiten der NBank. Klicken Sie hier für eine Weiterleitung.
Ansprechpartner:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon: 0511 30031-0
Telefax: 0511 30031-300
info@nbank.de
Der Schulbetrieb findet seit dem 11. Januar unter besonderen Voraussetzungen statt.
Für die Kindergärten, Krippen und Horte gelten ebenfalls seit dem 11. Januar neue Regelungen.
Weitere und tagesaktuelle Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten des Landes. Link siehe oben.
Für weitere Fragen wenden Sie sich beim Thema
Schule bitte direkt an die zuständige Schule,
Krippen, Kindertagesstätten und Horte bitte an Frau Häupl unter der Rufnummer 05108 6404-420
Den Antrag auf Notbetreuung für Krippen, Kindertagesstätten und Horte finden Sie weiter unten unter Dokumente zum Herunterladen.
Merkblätter, Rufnummern, weitere Informationen:
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat ein Merkblatt in Bezug auf den Coronavirus veröffentlicht. Sie können es unter dem unten aufgeführten Link herunterladen.
Die Niedersächsische Landesregierung hat eine zentrale Telefonnummer für Fragen rund um die Pandemie von Mo - Fr von 8:00 bis 19:00 Uhr sowie am Samstag sowie an Sonn- und Feiertagen von 10:00 bis 17:00 Uhr geschaltet:
Rufnummer: 0511 120-6000
Fragen in Bezug auf die COVID-19-Impfung können von Mo - Sa von 8:00 bis 20:00 Uhr gestellt werden unter der
Rufnummer: 0800 99 88 665
Region Hannover:
Die Hotline der Region Hannover ist unter 0511 3003434 an Werktagen von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Per E-Mail können Fragen an das Postfach coronavirus@region-hannover.de geschickt werden.
Das Bürgertelefon des Gehrdener Rathauses ist unter der Rufnummer 05108 6404-100 zu erreichen.
Für städtische Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser, Festhalle, Vierständerhaus, Bürgersaal des Rathauses etc.) hat die Stadtverwaltung ein Hygienekonzept (siehe unten im Bereich Dokumente) erstellt, das von den Nutzerinnen und Nutzern zu beachten ist. Adressieren Sie bitte Anträge auf Nutzungsgenehmigungen an:
Stadt Gehrden, FB 3, Kirchstr. 1-3, 30989 Gehrden
Fax: 05108 6404-199, E-Mail: rathaus@gehrden.de
Personen, die im privaten Lebensbereich Unterstützung benötigen, können sich unter der Rufnummer 05108 6404-430 melden.
Die Kirchenjugend in Gehrden bietet weiterhin einen ökumenischen Einkaufsdienst für Menschen aus Risikogruppen an. Der Einkaufdienst gilt für Alt-Gehrden, Ditterke, Lemmie und Redderse. Unter der Rufnummer 0178 8459166 kann Unterstützung angefordert werden.
Kinderzuschlag
Das zuständige Bundesministerium hat Sonderregelungen für die Voraussetzungen zum Bezug des Kinderzuschlags getroffen.
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.
Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 185 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von Kitagebühren befreit.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie über die unten aufgeführte Verlinkung.
Die Wirtschaftsförderung der Region Hannover hat auf ihren Internetseiten aktuelle Informationen für Gewerbetreibende bereitgestellt. Link: Siehe unten!
Bei Fragestellungen dazu, welche Geschäfte und Gewerbetreibende von der Schließung aufgrund der Allgemeinverfügungen betroffen sind, können diese an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: veranstaltungen-corona@region-hannover.de
Ständig aktualisierte Informationen sind über die unten aufgeführten Links abrufbar.
Seit Montag, dem 23.11.2020, ist ein Besuch im Rathaus nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dadurch soll ein Zusammentreffen mehrerer wartender Personen, insbesondere vor dem stets stark frequentierten Bürgerservice, verhindert werden. Die Rathaustür öffnet sich nur noch für Personen mit einem Termin bzw. einem besonders wichtigen und eiligen Anliegen.
Termine können vereinbart werden:
Telefonisch: 05108 6404-0,
E-Mail: rathaus@gehrden.de
und auch in schriftlicher Form.
Beschränken Sie Besuche im Rathaus auf das unbedingt notwendige Maß, um direkte Kontakte nach Möglichkeit zu vermeiden und nutzen Sie stattdessen andere Kommunikationwege.